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Änderung der gebührenpflichtigen Fläche Ihres Grundstücks

Änderungen Ihrer gebührenpflichtigen Fläche können Sie jederzeit bei uns melden.
Beispielweise wenn Ihre gebührenpflichtige Fläche künftig nicht mehr mit Faktor, sondern anhand der tatsächlich bebauten und befestigten Fläche ermittelt werden soll.

Sie müssen sich bei uns melden, wenn sich Ihre gebührenrelevante Fläche ändert
z.B. durch:
- Neubau von Gebäuden
- Anbau an ein bestehendes Gebäude
- Abriss von Gebäuden oder Gebäudeteilen
- Ver- oder Entsiegelung von Flächen
- Ableiten von Regenwasser in Zisternen oder die belebte Erdschicht
- Begrünung von Dächern

Melden Sie uns Ihre Änderungen bitte anhand des hierzu notwendigen Rückmeldebogens. Wir senden Ihnen diesen bei Bedarf auch gerne zu. Bei Fragen oder wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen können Sie sich gerne bei uns melden (Rosa Weber-Neff, Tel. 09342/301-487, Rosa.Weber-Neff@wertheim.de). Eine Ausfüllhilfe finden sie auch in der Infobroschüre.

Wie kann man Niederschlagswassergebühr sparen?
Folgende ökologisch wirkende Maßnahmen mindern die Niederschlagswassergebühr:

- wasserdurchlässige Bodenbeläge
   z.B. Rasengittersteine oder Ökoplfaster

- Dachbegrünung
  bis 10 cm Schichtstärke wird 50% berechnet
  ab 10 cm Schichstärke mit 30% der Fläche

- Zisternen
  Zisternen mit Notüberlauf und einer Mindestgröße von 2,5 m³, reduziert sich die angeschlossene Fläche
  je m³ Zisternenvolumen um 10 m² (höchstens jedoch 50% der Fläche)

- Versickern des Regenwassers über die belebte Erdschicht.
   Bitte beachten Sie dabei, dass das Wasser
   nicht auf das Grundstück Ihrer Nachbarn abfließen darf.

Was passiert, wenn falsche Angaben gemacht wurden?
Unplausible Angaben werden überprüft. Außerdem werden stichprobenweise Kontrollen vor Ort durchgeführt. Falsche Angaben können bestraft werden.

Sachbearbeiterin:
Rosa Weber-Neff, Mühlenstraße 26, 97877 Wertheim ,
Telefon 09342/301-487    E-Mail: Rosa.Weber-Neff@wertheim.de
Fax       09342/301-522

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