Eigenbetrieb
1. Gründung
Der als sogenannter "Regiebetrieb" innerhalb des städtischen Gesamthaushaltes geführte Aufgabenbereich Abwasserbeseitigung wurde durch einstimmigen Beschluss des Gemeinderates mit Wirkung zum 1. Januar 1995 in einen Eigenbetrieb umgewandelt. Bei dem Eigenbetrieb handelt es sich um eine rechtlich unselbständige Betriebs- und Organisationsform; d.h. Trägerin der Einrichtung ist weiterhin die Stadt Wertheim als Eigentümerin.
2. Organe des Eigenbetriebes
Die Rechtsverhältnisse des Eigenbetriebes werden durch die vom Gemeinderat erlassene Betriebssatzung geregelt. Organe des Betriebes sind entsprechend den Regelungen in der Satzung:
- der Gemeinderat,
- der beschließende Betriebsausschuss (Ausschuss für Bauwesen und Umwelt)
- der Betriebsleiter Leiter des Fachbereichs 1
Aufgrund der Reorganisation zum 1. Juni 2020 bildet der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung eine eigene Abteilung im Referat 21.
Bereits zum 1. Juli 2004 übernahm der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung die buchhalterischen Aufgabenstellungen, die bis dahin durch die Stadtkasse erfüllt wurden. Damit liegen seit diesem Zeitpunkt die kompletten Leistungen des ABW in einer Organisationseinheit. Bei größeren Baumaßnahmen, insbesondere Erschließungen erfolgt weiterhin die Zusammenarbeit mit dem Referat Stadtplanung, Hochbau, Tiefbau.
3. Betriebsführungen
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Wertheim umfasst zusätzlich vier Betriebsführungen:
- Kläranlage Gamburg: Werbach
- Wildbach Kläranlage: Freudenberg
- Kläranlage und Kanal Kreuzwertheim
- Kläranlage und Kanal des Abwasserzweckverbandes Südspessart: Stadtprozelten, Faulbach,
Dorfprozelten, Collenberg, Breitenbrunn, Altenbuch
- Kläranlage und Kanal Freudenberg
Zudem erfolgt die Klärschlammentwässerung sowie -entsorgung folgender Kommunen durch den ABW:
- Stadt Külsheim
- Gemeinde Werbach
4. Strukturdaten
Betriebsleitung: Helmut Wießner
Mitarbeiter: 27
Bilanzvolumen: 52 Mio. Euro
Umsatz/Jahr: 6,9 Mio. Euro
Wichtige Bilanzzahlen
Beiträge und Zuschüsse: 26,7 Mio. Euro
Kredite: 16,5 Mio. Euro
Abwassergebühr: 1,93 Euro Schmutzwassergebühr (seit 1. Januar 2022)
0,28 Euro Niederschlagswassergebühr ( seit 1. Januar 2022)
Siehe auch